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Wasserschaden Wohnung: Wer haftet – Mieter, Vermieter oder Versicherung?

Wasserschaden in der Wohnung: Wer haftet? Vermieter, Mieter oder Versicherung? Sofortmaßnahmen, Haftungsfragen und wann der Fachbetrieb nötig ist – alles erklärt.

Haftung bei Wasserschaden – Die Übersicht

Defekte Leitungen im Gebäude (Verschleiß) → Vermieter haftet (Gebäudeversicherung).

Überlaufende Badewanne / Waschmaschine durch Mieter → Mieter haftet (Privathaftpflicht).

Schäden am eigenen Inventar (Möbel) → Mieter (Hausratversicherung).

Schaden in der Wohnung darunter durch Mieterfehler → Mieter haftet (Privathaftpflicht).

Pflichten des Vermieters

Der Vermieter ist nach § 535 BGB zur Instandhaltung verpflichtet. Bei Rohrbruch muss er unverzüglich (meist binnen 24h) reparieren.

Handelt der Vermieter trotz Information nicht, darf der Mieter im Notfall selbst Hilfe rufen und Kosten einfordern.

Schimmelgefahr nach 24 Stunden

Schimmelsporen wachsen ab 24 bis 48 Stunden auf feuchten Wänden und Böden. Professionelle Trocknung ist deshalb keine Option, sondern Pflicht.

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