Wann zahlt der Vermieter die Rohrreinigung?
In den meisten Fällen liegt die Kostenpflicht beim Vermieter. Das gilt insbesondere wenn:
- Die Ursache in der Hauptleitung oder einer Gemeinschaftsleitung liegt
- Mehrere Wohnungen gleichzeitig betroffen sind
- Die Ursache altersbedingte Ablagerungen, Kalk oder Wurzeleinwuchs sind
- Kein Nachweis vorliegt dass der Mieter die Verstopfung verursacht hat
Praxis-Tipp: Im Zweifel den Vermieter schriftlich (E-Mail mit Lesebestätigung oder SMS) informieren und um Beauftragung bitten. So sichern Sie sich ab.
Wann zahlt der Mieter – und welche Beweise braucht der Vermieter?
Der Mieter kann nur zur Kostenbeteiligung verpflichtet werden wenn der Vermieter beweisen kann, dass der Mieter die Verstopfung verursacht hat. Typische Fälle:
- Feuchttücher, Tampons, Windeln im WC-Abfluss – der Fachbetrieb dokumentiert den Befund
- Fettablagerungen durch falsche Küchenspülgewohnheiten (Frittierfett im Abfluss)
- Fremdkörper (Spielzeug, Hygieneartikel)
Wichtig: Bloße Vermutungen reichen nicht. Der Vermieter braucht einen Bericht des Fachbetriebs der die Ursache dokumentiert.
Was ist die Kleinreparaturklausel – und gilt sie für Rohrreinigungen?
Viele Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel. Diese ist jedoch nur wirksam wenn sie:
- Einen konkreten Höchstbetrag pro Reparatur nennt (rechtlich anerkannt: bis ca. 75–150 €)
- Einen Jahreshöchstbetrag festlegt (max. 6–8 % der Jahreskaltmiete)
- Nur Gegenstände umfasst, die der Mieter häufig direkt anfasst (Wasserhähne, Duschköpfe, Lichtschalter)
Rohre hinter der Wand und Hauptleitungen gelten nicht als „dem direkten Zugriff des Mieters ausgesetzt" – die Kleinreparaturklausel gilt dort in der Regel nicht.
Mieter beauftragten Fachbetrieb selbst – wie vorgehen?
Bei einem akuten Notfall (Wasser läuft zurück, Rückstau) darf der Mieter selbst einen Fachbetrieb beauftragen und die Kosten beim Vermieter einfordern. So gehen Sie richtig vor:
- Vermieter sofort informieren – auch per SMS/WhatsApp mit Zeitstempel
- Fachbetrieb beauftragen und Rechnung aufheben
- Fachbetrieb bittet um schriftlichen Befundbericht (was war die Ursache?)
- Rechnung + Bericht an den Vermieter schicken und Erstattung verlangen