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Rohrreinigung Mietwohnung: Wer zahlt – Mieter oder Vermieter?

Rechtlich klar erklärt Mieterrechte 24/7 Notdienst

Verstopfter Abfluss in der Mietwohnung – und jetzt die Kostenfrage. Hier erfahren Sie wer zahlt, wann Sie ausnahmsweise doch zahlen müssen und wie Sie im Notfall richtig vorgehen.

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Die Kurzantwort

Grundregel: Der Vermieter zahlt. Nach § 535 BGB ist der Vermieter zur Instandhaltung der Mietsache – einschließlich der Leitungen – verpflichtet. Nur bei nachweislich selbst verursachter Verstopfung oder einer wirksamen Kleinreparaturklausel kann der Mieter zur Kasse gebeten werden.

Wann zahlt der Vermieter die Rohrreinigung?

In den meisten Fällen liegt die Kostenpflicht beim Vermieter. Das gilt insbesondere wenn:

Praxis-Tipp: Im Zweifel den Vermieter schriftlich (E-Mail mit Lesebestätigung oder SMS) informieren und um Beauftragung bitten. So sichern Sie sich ab.

Wann zahlt der Mieter – und welche Beweise braucht der Vermieter?

Der Mieter kann nur zur Kostenbeteiligung verpflichtet werden wenn der Vermieter beweisen kann, dass der Mieter die Verstopfung verursacht hat. Typische Fälle:

Wichtig: Bloße Vermutungen reichen nicht. Der Vermieter braucht einen Bericht des Fachbetriebs der die Ursache dokumentiert.

Was ist die Kleinreparaturklausel – und gilt sie für Rohrreinigungen?

Viele Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel. Diese ist jedoch nur wirksam wenn sie:

Rohre hinter der Wand und Hauptleitungen gelten nicht als „dem direkten Zugriff des Mieters ausgesetzt" – die Kleinreparaturklausel gilt dort in der Regel nicht.

Mieter beauftragten Fachbetrieb selbst – wie vorgehen?

Bei einem akuten Notfall (Wasser läuft zurück, Rückstau) darf der Mieter selbst einen Fachbetrieb beauftragen und die Kosten beim Vermieter einfordern. So gehen Sie richtig vor:

  1. Vermieter sofort informieren – auch per SMS/WhatsApp mit Zeitstempel
  2. Fachbetrieb beauftragen und Rechnung aufheben
  3. Fachbetrieb bittet um schriftlichen Befundbericht (was war die Ursache?)
  4. Rechnung + Bericht an den Vermieter schicken und Erstattung verlangen

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Kann der Vermieter die Kaution einbehalten wenn ich nicht zahle?

Nur wenn nachgewiesen ist dass der Mieter die Verstopfung verursacht hat und sich weigert zu zahlen. Eine einseitige Einbehaltung ohne Beweis ist rechtlich angreifbar.

Was wenn der Vermieter nicht reagiert und Wasser zurückläuft?

Bei einem akuten Schaden dürfen Sie sofort einen Fachbetrieb beauftragen – Notstandsrecht. Vermieter vorab informieren (auch kurze SMS genügt), Rechnung aufheben und die Kosten einfordern.

Gilt das auch für Abflüsse im Gemeinschaftskeller oder Treppenhaus?

Ja. Gemeinschaftsleitungen sind immer Vermietersache – unabhängig von Mietvertragsklauseln.

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