Frostschaden am Wasserrohr: Was jetzt sofort zu tun ist (und was die Versicherung zahlt)

Ein durch Frost geplatztes Wasserrohr kann in kurzer Zeit 100–200 Liter pro Stunde Schaden anrichten. Jede Minute zählt. Hier die sofortigen Schritte um den Schaden zu begrenzen — plus was Versicherung und Fachbetrieb als nächstes erledigen.

Sofortmaßnahmen: Die ersten 5 Minuten entscheiden

Bei einem Rohrbruch durch Frost läuft die Uhr — ein geplatztes ½-Zoll-Rohr (üblicher Haushaltsquerschnitt) gibt bei 3 bar Leitungsdruck bis zu 150 Liter pro Stunde ab. Der erste und wichtigste Schritt:

  1. Hauptabsperrventil sofort schließen — befindet sich meist direkt hinter dem Wasserzähler (Keller oder Hauseingang). Dreht sich im Uhrzeigersinn zu. Wenn unbekannt wo: Wasser an der Straße am Schieber abstellen (Wasserzange oder Vierkant-Schlüssel, liegt beim Zähler).
  2. Schaden fotografieren und filmen — für die Versicherung unbedingt nötig, bevor Trocknungsarbeiten beginnen
  3. Elektrik in feuchten Bereichen abschalten — Sicherungsautomat für den betroffenen Raum ausschalten solange Wasser vorhanden ist
  4. Fachbetrieb rufen — Sanitär-Notdienst oder Wasserschaden-Spezialist, nicht allgemeine Renovierungsfirma
  5. Versicherung informieren — noch am selben Tag unter der Notfall-Nummer der Gebäudeversicherung

Wie entsteht ein Frostschaden am Rohr?

Wasser dehnt sich beim Gefrieren um ca. 9% aus — ein physikalisches Gesetz das kein Rohr aufhalten kann. Kunststoffrohre (PE, PVC) platzen dabei seltener als Kupfer- oder Stahlleitungen, da sie elastischer sind. Besonders gefährdet sind Rohrabschnitte die Außenwände durchqueren, in unbeheizten Kellern verlaufen, in Hohlräumen unter dem Estrich liegen, oder in Garagen, Wintergärten und unbeheizten Anbauten installiert sind.

Entscheidende Temperatur: Rohre frieren ein wenn die Außentemperatur mehrere Stunden unter -5°C fällt und die Rohrumgebung nicht ausreichend gedämmt oder beheizt ist. In Deutschland frieren jedes Jahr statistisch ca. 2–3% aller Gebäude pro Frostperiode ein.

Versicherung: Was ist gedeckt, was nicht?

Frostschäden an der Leitungsinstallation sind im Standardumfang der Leitungswasserversicherung (eingeschlossen in den meisten Gebäudeversicherungen) abgedeckt — aber mit Bedingungen:

  • Gedeckt: Rohrbruch durch Frost an versorgenden Leitungen innerhalb des Gebäudes, inkl. Folgeschäden an Böden, Wänden und Mobiliar (über Hausratsversicherung)
  • Gedeckt: Notfall-Trocknungsmaßnahmen und vorläufige Reparaturen
  • Nicht gedeckt: Schäden durch Leerstand ohne Entwässerung — wenn das Gebäude unbewohnt und nicht entwässert war, ist der Versicherungsschutz in vielen Policen ausgeschlossen
  • Nicht gedeckt: Rohre im Außenbereich (Gartenleitungen) ohne spezielle Außen-Leitungsschutz-Erweiterung

Wichtig: Versicherung unverzüglich informieren — viele Policen haben eine 72-Stunden-Frist für Schadensmeldungen bei Leitungswasserschäden.

Kosten der Reparatur (ohne Versicherungsdeckung)

Wenn keine Versicherung oder nur Teildeckung besteht, gilt folgende Orientierung:

  • Zugängliche Leitung (Keller, Technikraum): 200–500 € — Rohrwechsel ohne Stemmarbeiten
  • Rohr in der Wand: 600–1.500 € — inkl. Aufstemmung, Rohrtausch, Verputzen
  • Großflächiger Wasserschaden (mehrere Räume): 2.000–15.000 € — professionelle Trocknung mit Bautrockner dauert 3–6 Wochen, Tagessatz für Bautrockner ca. 30–80 €/Tag
  • Leitungssanierung ganzes Gebäude (Prävention): 80–200 € pro laufendem Meter inkl. neuer Dämmung

Frostschäden verhindern: Präventions-Checkliste

  • Alle Außenwand-Leitungen und exponierte Rohre mit Isolierschlauch (Armaflex, ab 1 € pro Meter) dämmen
  • Gartenabsperrhahn vor dem Winter innen abdrehen und Leitung entleeren
  • Leerstehendes Gebäude: Heizung auf mindestens 14°C halten oder komplette Gebäudeentwässerung durch Fachbetrieb
  • Kellerfenster und Außentüren während Frostperioden geschlossen halten
  • Frostwächter-Heizband (elektrisch, 5–15 W/m) für besonders gefährdete Abschnitte — ab ca. 20 € pro Meter

Häufige Fragen zum Frostschaden

Woran erkenne ich ob ein Rohr eingefroren aber noch nicht geplatzt ist?

Kein oder sehr schwacher Wasserfluss trotz geöffnetem Ventil, aber noch kein Wasser austretend — das Rohr ist eingefroren. In diesem Fall: Langsam auftauen mit Warmluftfön oder Heizlüfter. Niemals offene Flamme. Vorsicht: Beim Auftauen kann ein bereits gespanntes Rohr immer noch platzen — Eimer und Handtücher bereithalten und beobachten.

Muss ich beim Rohrbruch sofort die Wand aufmachen lassen?

Nicht immer. Moderne Leckageortung (Gasspürgerät, Infrarotkamera, Akustik-Ortung) findet die genaue Position ohne flächiges Aufstemmnen. Ein Sanitärfachbetrieb mit Ortungsgerät stellt erst die Stelle fest — dann gezielt nur dort öffnen. Kosten für Leckageortung: 80–200 €.

Vermieter oder Mieter — wer muss zahlen?

Frostschäden durch bauliche Mängel (ungedämmte Leitungen, fehlendes Absperrventil) gehen zu Lasten des Vermieters. Hat der Mieter das Gebäude ohne ausreichende Heizung verlassen oder Leitungen nicht abgesperrt (bei Urlaubsabwesenheit ohne Beauftragung), kann Mieter-Haftung entstehen. Im Zweifel: Anwalt oder Mieterverein konsultieren.

Geprüft von: Fabeus Redaktion — alle Versicherungs- und Kostenangaben Stand April 2026, ohne Gewähr für individuelle Versicherungsbedingungen.

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