Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fabeos

Die Fa. Fabeos stellt in den Bereichen

-Heizung/Sanitär

-Schlüsseldienst

– Baudienstleistungen

– Transport/Umzüge/Entsorgung

(Handwerker-) Dienstleistungen zur Verfügung.

Für diese Leistungen gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

1 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt aufgrund des mündlichen oder schriftlichen Auftrages zustande. Der Gegenstand des Vertrages ist ergibt sich aus der schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Verwender.  Auf Verlangen einer der beiden Vertragsparteien wird eine schriftliche Auftragsbestätigung erstellt.

 

2 Preise/Vergütung

Die Preise ergeben sich aus der Preisliste.

Kostenvoranschläge werden aufgrund des  hohen Mehraufwandes ausschließlich auf größere Bauvorhaben mit einem Kostenvolumen von über ….. EUR auf Verlangen erstellt.

Für kleinere, kurzfristige Arbeiten (zB. den Einbau von Schließzylindern) erfolgt auf Verlangen eine formlose Kostenschätzung, wobei sich die Preise aus der Preisliste ergeben.

Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

Nach Lieferung oder Erbringung der Leistung sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

 

3 Haftung

Im Fall eines  seitens des Verwenders benannten Beginns der  angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verwender  berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

Im übrigen ergeben  sich Haftung und Ansprüche auf Gewährleistung aus den gesetzlichen Bestimmungen.

Der Verwender übernimmt keine Haftung und keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie für Waren, die der Kunde selbst beschafft hat und dessen Geeignetheit für das Werk/die Dienstleistung aus Sicht des Verwenders nicht gewährleistet ist, der Kunde gleichwohl auf die Verwendung besteht.

 

4 Zahlungsmittel

Rechnungen können in Bar oder per Überweisung beglichen werden. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungs- halber angenommen, die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.

 

5 überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Verwender  erteilt dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

 

6 Verjährung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

7 Vermittlung von Aufträgen an Kooperationspartner (Dienstvertrag)

Für die Vermittlung von Aufträgen an selbstständige Handwerker berechnen wir eine Provision in Höhe von 50% des Rechnungsnettopreises für jede vom Partner angenommene Auftragsanfrage – also sobald die vollständigen Kunden und Kontaktdaten an den Kooperationspartner in irgendeiner Form übertragen wurden (Telefonisch, elektronisch oder mündlich etc) – verprovisioniert wird der Nettorechnungsbetrag abzüglich nachgewiesener Materialkosten (Materialeinkaufspreis),
– Die Provisionsvereinbarung gilt bei jedem vermittelten Kunden und für alle unmittelbaren und mittelbaren Arbeiten, die beim Kunden durchgeführt und in Rechnung gestellt werden.Dazu gehören alle Arbeitstermine und Arbeiten, die innerhalb einer Sperrfrist von zwei Monaten beim vermittelten Kunden erledigt werden.

FABEUS kann akquirierte Kunden an interessierte Handwerksunternehmer und Handwerksunternehmen vermittelnn. Es besteht jedoch keine Pflicht, eine bestimmte Anzahl an Kunden zu vermitteln. Es steht FABEUS frei, selbst zu entscheiden, an welchenn der verfügbaren Kooperationspartner potentielle Kunden weitervermittelt werden.

Für jeden Vermittelten Kunden gilt eine Sperrfrsit von 2 Monaten. Alle Anfahrten und Nachfolgeaufträge zu dem jeweils vermittelten Kunden fallen unter die Vertraglichen Provisionsbedingungen.

Für jeden Versuch unsere Provisionsvereinbarung durch Täuschung oder Falschmeldung der Umsätze, der Termine oder bewusst falsch dargestellterder Abwicklung vor Ort – mit dem Ziel Provisionszahlungen zu verhindern,  gilt eine Konventionalstrafe von 5.000,00 EUR (Fünftausend) für jeden einzelnen Fall. Ausserdem behalten wir uns vor, gegen den betreffenden Kooperationspartner rechtliche Schritte in Form einer Strafanzeige wegen Betruges einzuleiten.

Gleiches gilt für jeden Versuch, die von uns vermittelten Kunden Durch Wucher oder Betrug zu schädigen.Für jeden nachgewiesenen Fall berechnen wir eine Konventionalstrafe in Höhe von 5000,00 EUR und bringen den Fall zur Anzeige.

Nach der Zustellung einer Provisionsrechnung – die sofort zur Zahlung fällig wird – hat der Kooperationspartner 10 Kalendertage Zeit, der Rechnung zu widersprechen. Wird der Rechnung nicht widersprochen, gilt die Provision als auch die Rechnung an sich als anerkannt und kann im nach hinein nicht mehr angefochten werden.

Gegenüber FABEUS ist die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten (Einbehaltungsrechten), Leistungsverwaltungsrechten und Aufrechnung, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Der Kooperationspartner ist nicht befugt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der FABEUS aufzurechnen. Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt (Zustellung erfolgt im entsprechenden Bereich im Partner-Account und per Email)

Mit der Registrierung als Kooperations-Partner auf unserer Webseite und der Nutzung unseres Auftragsvermittlungsservice erkennt jeder Subscriber die Vertragsbedingungen vollumfänglich an.

Unverständliche oder unklare Vertragsbedingungen sollen im Streitfall so umgedeutet werden, dass sie dem ursprünglich beabsichtigten Vertragszweck nahekommen oder entsprechen.

Es gilt Deutsches Recht – Gerichtsstand ist München

Stand München  01.01.2017

Datenschutz

1 Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten

1.    Fabeos  erhebt und speichert die personenbezogenen Daten. Bei der Registrierung für unsere Services  werden u.a. der Name, die E-Mail Adresse und das Passwort erhoben und gespeichert. Neben den Registrierungsangaben steht es den Kunden frei, sofern möglich und angeboten, zusätzliche Angaben zu machen.
Fabeos  ist nach freiwilliger, schriftlicher Einwilligung durch den Nutzer berechtigt, personenbezogene Daten sowie Profildaten und demographische Daten für folgende Zwecke zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen:
– der Aufnahme in ein Teilnehmerverzeichnis,
– der Zusendung von Informationen über Fabeos
– der Personalisierung und optimalen Ausrichtung dieses Dienstes von Fabeos an den Interessen und Vorlieben des Nutzers,
– der Werbung für Fabeos oder
– der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung

2.    Darüber hinaus werden auch nicht-personenbezogene Daten von dem Fabeos -System automatisch erhoben und gespeichert. Zu diesen Daten gehören u.a. die IP-Adresse, die Art des Browsers und besuchte Seiten der Website. Die Erhebung und Speicherung dient ausschließlich systembezogenen und statistischen Zwecken.

3.    Im Rahmen Ihres Websitebesuchs werden zu Controlling- und Optimierungszwecken pseudonymisierte Nutzerinformationen erhoben und ausgewertet, um unser Webangebot stetig für Sie verbessern und weiterentwickeln zu. Der Datenerhebung und -speicherung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden.

2 Verwendung der E-Mail-Adresse und Weitergabe von personenbezogenen Daten

1.    Fabeos verwendet die E-Mail-Adresse der Nutzer für  Informationen über die Fabeos – Ferner ist die Fabeos  nach Einwilligung durch den Nutzer berechtigt, seine personenbezogenen Daten an Kooperationspartner zum Zwecke der Werbung, der Marktforschung, der Information über Produkte und Dienstleistungen, der Zustellung von Angeboten zum Abschluss von Verträgen für Waren und Dienstleistungen und einer optimal an den Interessen des Nutzers abgestimmten weiteren Information durch einen Newsletter weiterzugeben.

2.    In jedem Newsletter haben die Nutzer die Möglichkeit anzugeben, wenn sie in Zukunft keine E-Mails mehr erhalten möchten.

3.    Fabeos gibt personenbezogene Daten nicht ohne die Einwilligung der Nutzer oder ohne gesetzliche Erlaubnis an Dritte weiter, insbesondere werden Daten nicht verkauft, vermietet oder eingetauscht. Fabeos  stellt Dritten jedoch personenbezogene Daten zur Verfügung, wenn dies aus folgenden Gründen notwendig ist:
– um die Nutzungsbedingungen von fabeos durchzusetzen oder diese zu schützen
– um die Sicherheit der Öffentlichkeit und der Benutzer des Services zu schützen

4.    Fabeos behält sich das Recht vor, personenbezogene Daten an einen Rechtsnachfolger zu übertragen, der infolge des Verkaufs von Fabeos oder eines Großteils der Vermögenswerte von Fabeos  an diesen Rechtsnachfolger Ansprüche auf diese Informationen erhebt.

5.    Für den Service der Weiterempfehlung von Produkten werden E-Mail-Adressen, Namen und Nachrichten-Texte nur zum Zwecke der Zusendung der Empfehlungs-E-Mail erhoben und verarbeitet. Diese Daten werden nach der Ausführung des Services gelöscht.

3 Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Analytics und Google Remarketing

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